
Was kostet ein Physiotherapie-Hausbesuch?
Bei gesetzlich Versicherten richtet sich die Kostenübernahme nach der medizinischen Notwendigkeit und der ärztlichen Verordnung. Der Hausbesuch muss auf dem Rezept angegeben sein.
- Ab 18 Jahren: regulär 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung.
- Unter 18 Jahren oder mit gültiger Befreiung: keine gesetzliche Heilmittel-Zuzahlung.
- Privat versichert oder selbstzahlend: Behandlungspreis und mögliche Erstattung vorab klären.
Die Voraussetzungen für Physiotherapie zu Hause erläutern wir in einem eigenen Ratgeber.

Wann kann ein Hausbesuch verordnet werden?
Ein Hausbesuch kann ärztlich verordnet werden, wenn der Praxisbesuch aus medizinischen Gründen nicht möglich oder die Behandlung zu Hause medizinisch notwendig ist. Auf der Verordnung muss der Hausbesuch entsprechend angegeben sein. Grundlage sind die Heilmittel-Richtlinie des G-BA und die Erläuterungen der KBV.
Der Wunsch nach einer bequemeren Anfahrt allein begründet keinen verordneten Hausbesuch. Besprechen Sie mit Ihrer Arztpraxis, welcher Behandlungsort für Sie medizinisch infrage kommt. Ändern Sie Einträge auf dem Rezept nicht selbst.

Welche Zuzahlung gilt bei gesetzlicher Versicherung?
Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren beträgt die reguläre Zuzahlung für verordnete Heilmittel zehn Prozent der Kosten zuzüglich zehn Euro je Verordnung. Unter 18-Jährige und Versicherte mit gültiger Zuzahlungsbefreiung müssen diese Zuzahlung nicht leisten. Die KBV-Broschüre zu Heilmitteln erläutert die Grundregeln; Auskünfte zu Ihrer Befreiung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Wichtig: Die zusätzlichen 10 Euro fallen je Verordnung an, nicht für jeden einzelnen Behandlungstermin. Die Höhe des prozentualen Anteils hängt von den verordneten Leistungen ab. Grundlage ist die Information des Bundesgesundheitsministeriums zur Heilmittel-Zuzahlung.
Ein Hausbesuch ist damit nicht automatisch vollständig zuzahlungsfrei. Halten Sie einen vorhandenen Befreiungsnachweis bei der Terminabstimmung bereit. Den für Ihre Verordnung relevanten Eigenanteil können Sie vor der Behandlung mit der Praxis klären.

Was gilt bei privater Versicherung oder Selbstzahlung?
Bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich die Erstattung nach dem vereinbarten Tarif. Darauf weist auch gesund.bund.de zur Kostenübernahme bei Physiotherapie hin. Klären Sie den Erstattungsumfang vorab mit Ihrer Versicherung und die Behandlungskosten mit der Praxis.
Wenn Sie selbst zahlen möchten, sprechen Sie uns vor einer Terminvereinbarung an. Wir klären mit Ihnen die Voraussetzungen und die Kosten des angefragten Angebots. Eine Anfrage auf der Website ist weder eine Kostenzusage der Versicherung noch eine Terminbestätigung.

So bereiten Sie Ihre Anfrage vor
- Halten Sie Ihre Verordnung und Angaben zum Versicherungsstatus bereit.
- Nennen Sie die vollständige Anschrift für den gewünschten Hausbesuch.
- Teilen Sie einen vorhandenen Befreiungsnachweis sowie zeitliche Vorgaben auf dem Rezept mit.
- Klären Sie offene Fragen zu Termin und Eigenanteil vor Behandlungsbeginn.
Wir prüfen Anfragen aus Haan, Hilden, Erkrath, Solingen und Wuppertal anhand von Verordnung, Adresse, therapeutischer Eignung und Kapazität. Nutzen Sie unser Rezeptformular oder rufen Sie unter 02129 9266399 an.
Weitere Informationen: Hausbesuch anfragen · Ablauf eines Hausbesuchs · Checkliste zur Vorbereitung.




